Privatpersonen

Für Privatpersonen sind wir vorwiegend, aber nicht ausschließlich, in den im Folgenden genannten Rechtsgebieten tätig. Das Spezialgebiet sind die deutsch-französischen Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen. Wir arbeiten deutschlandweit und bei internationalen Fragestellungen selbstverständlich über nationale Grenzen hinweg. Je nach Ausgestaltung des Einzelfalles und freilich Ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend beraten wir im Hintergrund oder vertreten Ihre Interessen offensiv nach außen.

Arbeitsrecht

Vertretung von Arbeitnehmern, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und deren Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Aufhebungsverträge, Vertretung vor den Arbeitsgerichten …

Wir beraten und vertreten ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, die rund um ein Arbeitsverhältnis entstehen können.

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen können dies Fragen hinsichtlich Befristung, Gehalt, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Abwesenheiten, Arbeitszeit, Mehrarbeit, Provisionen, Tarifverträge etc. sein.

Aus Sicht der ArbeitgeberInnen hingegen können sich Fragen ergeben rund um die Ausschreibung von Stellen, Vertragsgestaltung, Weisungsrecht, disziplinarische Möglichkeiten, Sozialabgaben, kollektivrechtliche Fragen (Betriebsrat, Betriebsversammlung etc.).

Entsprechend unserer besonderen Fachkompetenz in rechtlichen Fragen mit Auslandsbezug beraten wir etwa auch zum Thema Arbeitnehmerentsendung, zu Fragen des anwendbaren Rechts und des internationalen Privatrechts.

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Gestaltung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen, Durchsetzung von Ansprüchen bei Rückerstattungen, Mängeln und Verzug, Rückabwicklungen von Verträgen, Schaden- und Haftungsfragen, Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung…

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Fragen des Vertrags- und Schuldrechts mit allen bekannten Vertragstypen etwa bei Kauf, Reise, Leihe, Darlehen, Pacht, Mäklervertrag, Auftragsverhältnis usw. Daneben werden wir tätig im Bereich des Schadens- und Haftungsrechts, etwa auch in der rechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Ihre Forderungen machen wir wenn erforderlich per Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder im Klageverfahren geltend. Immer dann, wenn Sie bereits einen rechtskräftigen Titel erwirkt haben und es erforderlich ist, können wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung betreiben.

Deutsch-französischer Rechtsverkehr

Familien- und Erbrecht, Fragen rund um den Erwerb oder die Veräusserung von in Frankreich belegenen Immobilien, Fragen zur Arbeitnehmerentsendung, Forderungseinzug in Frankreich/im Ausland, straf- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten etc.

Sofern Ihre Angelegenheit Bezug nach Frankreich oder ein anderes französischsprachiges Land wie etwa Belgien, die Schweiz und Luxemburg, aber auch nord- und westafrikanischen Staaten oder Kanada (Québec) hat, beraten und begleiten wir Sie je nach Ihren Bedürfnissen und der Fallgestaltung im Einzelnen. Vielfach ist dies auch von Deutschland aus möglich, ohne dass es der Beauftragung weiterer Kanzleien oder Dienstleister in den jeweiligen Ländern bedarf.

Unsere Tätigkeit reicht hier je nach Einzelfall von der bloßen Erläuterung Ihrer französischsprachigen Korrespondenz mit Behörden, Notaren, Gerichten, Versicherungen und anderen Dritten bis hin zur vollständigen Abwicklung von Schriftverkehr und Ihrer vollumfänglichen Vertretung.

Sofern erforderlich nehmen wir Ihre Interessen auch vor Ort wahr oder aber stellen für Sie Kontakt zu Kooperationspartnern her. Ihr Vorteil ist, dass Sie die gesamte Angelegenheit somit oftmals mit einem Ansprechpartner erledigen können und dass somit oftmals kostenintensive Übersetzungen eingespart werden können.

Recht rund um Immobilien

Begleitung bei Erwerb und Veräusserung, Prüfung notarieller Kaufverträge und weiterer Unterlagen wie Teilungserklärungen und Verwalterverträgen, Prüfung der Erforderlichkeit von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (etwa Baugenehmigungen), Unterstützung bei Rechtsfragen rund um das Wohnungseigentum (WEG-Recht), Fragen der Hausverwaltung etc.

Rechtsgeschäfte rund um die eigene Immobilie haben für Privatpersonen schon aufgrund des finanziellen Umfanges meist Ausnahmecharakter. Hier muss bereits deshalb alles stimmen. In rechtlicher Hinsicht geht die Begleitung hier von Fragen der Finanzierung und Absicherung der Finanzierung etwa durch Grundschuld oder Hypothek bis hin zur Beantwortung der vielen Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit Wohneigentum stellen können.

Mietrecht

Vertretung von MieterInnen und VermieterInnen, Entwerfen und Prüfen von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Mietminderungen, Kaution, Mietmängel, Räumungen, Untermiete, Nebenkosten, etc.

Deutschland ist ein Land der Mieter. Entsprechende rechtlichen Fragen sind daher alltäglich. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite. Auf Vermieterseite arbeiten wir hier oftmals in Abstimmung mit Hausverwaltungen und übernehmen die Angelegenheit, wenn es aus rechtlicher Sicht erforderlich wird.

Erb- und Familienrecht

Ehe und Scheidung, Eheverträge, Lebenspartnerschaften, Mediation, Unterhalt, Kindschaftssachen, internationale Bezüge, Erbauseinandersetzungen, Testamentsauslegung, Erbverträge, Nachlasssachen, Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften, Erben im Ausland…

Entsprechend unserer besonderen Kompetenz im Umgang mit französischsprachigen Mandaten liegt auch ein Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung bei Angelegenheit mit Auslandsbezug. Gerade im familiären Bereich, ist es wichtig, den richtigen Ton zu treffen und dies gegebenfalls nicht nur in deutscher Sprache.

In Erbschaftaangelegenheiten betreuen wir Sie auch und gerade bei Bezügen ins franzsösischsprachige Ausland. Nicht selten sind derartige Sachverhalte in rechtlicher Hinsicht komplex und es hilft, spart Zeit und Kosten, einen Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen, der diese Sachverhalte in der eigenen Sprache verständlich macht.

Strafrecht und Verwaltungsrecht

Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht, Schulrecht, Ausländerrecht

Sofern es sich um Vergehen handelt, betreuen wir Sie gern im Bereich des Strafrechts. Wir unterstützen bei der Erstattung von Anzeigen und vertreten Sie als Beschuldigte und Angeklagte.

Im Verwaltungsrecht bearbeiten wir u.a. Fälle im Schul- und Ausländerrecht.

Auf Anfrage

Da nicht alle rechtlichen Probleme sich einem bestimmten Rechtsgebiet zuordnen lassen und darüber hinaus viele Angelegenheiten gleich mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren, empfehlen wir Ihnen, uns mit sämtlichen Fragen anzusprechen.