Honorar

Kosten
Rechtsanwälte in Deutschland können über ihre anwaltliche Tätigkeit entweder nach dem dafür geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen oder aber mit ihren Mandanten eine Vereinbarung über das zu zahlende Honorar, etwa entsprechend der geleisteten Arbeitszeit, treffen. In der Regel rechnen wir entsprechend den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. In bestimmten Fällen kann jedoch die Vereinbarung eines Honorars ratsamer, Ihrer Angelegenheit auch angemessener und  auch kostengünstiger sein. Wir legen Wert auf Transparenz auch in Fragen der Kosten unserer Tätigkeit. Daher erläutere ich diese Fragen auch gleich beim ersten Gespräch.

Sie benötigen zunächst nur eine Erstberatung ? Hier richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Beratung und beträgt für Privatpersonen maximal 190,00 €.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung ? Im Rahmen der Mandatierung übernehmen wir in aller Regel auch Deckungsanfragen und die üblicherweise erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Sie sind derzeit „knapp bei Kasse“? Hier gibt es Möglichkeiten der Finanzierung anwaltlicher Tätigkeit durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Fragen hierzu können Sie gern an uns richten.

Sämtliche Kosten und Gebühren unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die hier genannten Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.